AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) und VERTRAG

I.1) Folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Juwel des Meeres SL „Vermieterin” und den Mietern – nachfolgend als „Kunden” bezeichnet. Das Ferienappartement wird im Folgenden als “Miet-Objekt” bezeichnet. 

I.2 Direkt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei den Kunden kommt ein direkter Miet­vertrag zwischen Vermieterin und Kunde zu Stande. Grundlage des Vertrages – im Folgenden wird dieser auch als “Buchung” bezeichnet – sind die schriftliche Buchungsbestätigung, sowie die Objekt­präsentation auf der Internetseite zum Zeitpunkt der Buchung sowie diese Mietbedingungen. 

I.3 Die Vermieterin verpflichtet sich, die in der Buchung bezeichneten Leistungen vertrags- und gesetzesgemäß zu erbringen und den Kunden das Miet-Objekt im gebuchten Zeitraum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen. 

I1.4 Das Miet-Objekt wird den Kunden ausschließlich im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke zu den vereinbarten Daten und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen. 

II. Zahlung

II.1 Der Kunde verpflichtet sich, den bei der Buchung bezeichneten Mietpreis fristgerecht zu zahlen. 

II.2 Eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Mietpreises wird bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28. Tage vor Mietbeginn fällig. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 30 Tage, wird der Mietpreis in einem Betrag bei Buchung fällig. Anfallende Stornierungs- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. 

II.3 Ohne vollständige Bezahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf das gebuchte Appartement /die gebuchte Leistung. Die Vermieterin kann ihm dann die Übergabe des Miet- Objekts bei Mietbeginn verweigern. 

III. Unterlagen und Informationen 

III.1 Der Kunde nach vollständiger Zahlung des Mietpreises Reiseunterlagen mit Hinweisen des Vermieters zur Schlüsselübergabe, Anreise und weiteren Informationen.

III.2 Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Tage nach Zahlung des vollständigen Miet­preises beim Kunden eingetroffen sein, so ist der Kunde verpflichtet, sich umgehend zu melden. 

IV-Änderungen

IV.1 Änderungswünsche des Kunden, zum Beispiel hinsichtlich des Mietdauer oder der Anzahl mitreisender Personen, gelten mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Vermieters als vereinbart. 

IV.2 Bis zum Mietbeginn kann der Kunde sich durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Dazu ist eine schriftliche Benachrichtigung an den Vermieter erforderlich, die Namen und Anschrift der Ersatzperson enthält. Bis die Ersatzperson gegenüber dem Vermieter erklärt hat, für sämtliche vertraglichen Pflichten des Kunden einzustehen, bleibt der Kunde vertrags­pflichtig. 

IV.3 Von eventuellen Leistungsänderungen wird die Vermieterin die Kunden unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung an den Vermieter kostenlos zurücktreten. 

IV.4 Nach Buchung sind Preiserhöhungen ausschließlich aus sachlich berechtigten und unvorher­sehbaren Gründen im nachweisbaren Umfang möglich, zum Beispiel bei Erhöhung von Gebühren, Steuern und Abgaben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Mietpreises kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung an den Vermieter kostenlos zurücktreten. 

V Kaution

V.1 Im Moment verzichtet das Juwel des Meeres SL auf eine Kaution Soweit dies bei der Buchung anders vereinbart wird, kann die Vermieterin vom Kunden bei Mietbeginn eine Kaution als Sicherheitsleistung verlangen.

V.2 Die Vermieterin verpflichtet sich im Falle einer Kautionszahlung, die hinterlegte Kaution dem Kunden nach Mietende, innerhalb 7 Tagen, zurückzuüberweisen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Neben­kosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Kunden zu verantwortende Schäden an dem Miet- Objekt. 

  1. Rücktritt
  2. 1 Bis zum in der Buchung vereinbarten Mietbeginn kann der Kunde durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeit­punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
  3. .2 Es gelten folgenden pauschale Stornierungskosten: 10 % des Mietpreises nach Abschluss des Vertrags, mindestens aber 35 Euro fallen grundsätzlich alsBuchungsgebühr an.

Bei Rücktritt:

Bis 75 Tage vorher fallen 20% der Buchungsgebühren an 
Bis 60 Tage vorher fallen 30% der Buchungsgebühren an
Bis 45 Tage vorher fallen 60% der Buchungsgebühren an
Bis 30 Tage vorher fallen 80% der Buchungsgebühren an
Bis 15 Tage vorher fallen 95% der Buchungsgebühren an

Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseversicherung empfohlen

IV.3 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Objekt für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden konnte. Ist dies der Fall fallen lediglich 10 Prozent der Buchungsgebühren an. 

IV.4 Reisegutscheine, Geschenkgutscheine oder Gutscheine können bei Stornierung einer Buchung nicht ausgezahlt werden. Im Allgemeinen gelten auch hier die unter 6.2 aufgeführten Stornierungskosten. Gutscheine haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum und sind nicht auszahlbar, es sei denn, es ist was anderes vermerkt.

VII. Vor Ort und nach der Reise

VII.1 Ist in der Buchung nichts anderes vereinbart, stellt der Vermieter das Objekt dem Kunden am Anreisetag ab 16 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte der Kunde später als 18 Uhr anreisen, sollte der Vermieter zuvor informiert werden. Am Ende der Mietzeit ist das Miet-Objekt bis spätestens 10 Uhr morgens zu räumen. 

VII.2 Das Objekt ist am Ende der Mietzeit besenrein mit gespültem Geschirr und geleerten Mülleimern zu hinterlassen, Ist etwas vom Mobiliar oder dem Geschirr während der Mietzeit kaputt oder verloren gegangen, muss dies direkt an die Gästebetreuung gemeldet werden. 

VII.3. Das Objekt darf höchstens mit der laut Buchungsbestätigung maximalen Personenzahl genutzt werden. Sollten doch noch weitere Personen, bis zur maximalen Belegungszahl des Miet-Objektes anreisen, sind diese vorab anzumelden und laut Preistafel nachzuzahlen. Bei nicht Anmeldung oder unerlaubter Übernachtungen fallen pro Nacht und Person 30,- Euro an. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen.

VII.4 Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen nur in das Appartement, wenn dies ausdrücklich in der Buchung vereinbart ist. Den gemeinsamen Bereich, insbesondere den Poolbereich dürfen Haustiere nicht nutzen (Ausnahme Blindenhunde) Der Kunde haftet für alle durch die Tierhaltung verursachten Schäden. 

VII.5 Der Kunde ist gehalten, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und die Ruhezeiten ab 22 Uhr ein zu halten.TV-Gerät, Radio und Unterhaltungen sind auf Zimmerlautstärke zu beschränken.  Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls ausliegende Hausordnung zu beachten. 

VII.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt mitsamt Inventar und Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft durch den Kunden verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Räumen oder an dem Gebäude ist der Kunde ersatzpflichtig. Schäden hat der Kunde unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Für die durch nicht recht­zeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Kunde ersatzpflichtig. 

VII.7 Bei eventuell auftretenden Störungen der gebuchten Leistung, insbesondere Mängeln an dem Objekt, ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen eventuell auftretenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter eventuelle Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen. 

IIX. Kündigung

IIX.1. Der Vermieter kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz vorheriger Mahnung fällige Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter Stornierungskosten nach Abschnitt 6 dieser Mietbedingungen verlangen. 

IIX 2 Darüber hinaus kann der Vertrag sowohl durch den Kunden als durch den Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher­sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kunde und Vermieter werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie müssen jedoch der anderen Vertrags­partei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Vulkanausbruch, Pandemien, Naturkatastrophen. Nicht unter höhere Gewalt fallen stunden oder tageweise Flug Verspätungen, egal aus welchem Grund. 

IX. Haftung des Vermieters

IX.1 Der Vermieter haftet dem Kunden gegenüber für die vertrags- und gesetzesgemäße Bereit­stellung des Objekts. 

IX.2 Der Vermieter haftet für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Schlüsselhalters und anderer mit dem Objekt betrauten Personen und Unternehmen. 

X. Schlussbestimmungen

X .1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Klauseln werden Vermieter und Kunde durch wirksames Ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. 

X.2 Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird Lanzarote als Gerichtsstand festgelegt. 

Juwel des Meeres Geschäftsführerin: Dorothee Wiederhold